Rechtliches

Hinweisgeberportal

Depesche möchte seinen Geschäftspartnern durch die Einrichtung eines Hinweisgeberportals die Möglichkeit bieten, eventuelle Straftaten bzw. Gesetzes- oder Regelverstöße gegen geltendes nationales und internationales Recht aus den Bereichen Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Geldwäsche, Umweltschutz, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit und Tiergesundheit und Tierschutz, die Depesche betreffen, zu melden.

Bitte nutzen Sie das Hinweisgebersystem verantwortungsbewusst und geben nur solche Hinweise und Informationen an, von deren Richtigkeit Sie überzeugt sind.

Wer in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten über das Depesche Hinweisportal meldet, hat keine negativen Folgen für sich zu befürchten. Bewusste Falschmeldungen können jedoch zu rechtlichen Maßnahmen führen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass sonstige Anliegen nicht über das Hinweisgebersystem bearbeitet werden können.

1) Wie kann eine Meldung erfolgen?

Verdachtsfälle können unter nachfolgender E-Mail- Adresse gemeldet werden:

DepescheHinSchG@web.de 

Für die Entgegennahme von Hinweisen ist beauftragt: Nicole Siebert

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich schriftlich.

Bei unserem, Hinweissystem ist gewährleistet, dass nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständige Person Zugriff auf die eingegangenen Meldungen der Geschäftspartner hat.

Gleichzeitig wird das Interesse der Betroffenen gewahrt, d.h. es gilt die Unschuldsvermutung, solange der Verstoß nicht nachgewiesen ist.

Allen Hinweisen und Verstößen wird konsequent nachgegangen und erwiesenes Fehlverhalten angemessen sanktioniert.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Ihre Anonymität lediglich dann gewahrt werden kann, wenn Sie im Rahmen Ihrer E-Mail keine persönlichen Daten angeben, wie z.B. Ihren Namen oder Ihre Adresse oder Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Zudem kann auf Ihren Wunsch hin ein persönliches Treffen erfolgen.

2) Zeitlicher Ablauf der Meldung

Sie erhalten spätestens innerhalb von 7 Tagen nachdem eine Meldung bei uns eingegangen ist, eine Eingangsbestätigung.

Der zuständige Bearbeiter wird im Folgenden Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen hierzu entsprechende Nachrichten zukommen lassen, wenn z.B. noch Rückfragen bestehen.

Spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Hinweis mit Informationen zum Bearbeitungsstand und den ergriffenen Maßnahmen.

3) Wer bearbeitet Ihre Meldung?

Ihre Meldung wird durch eine beauftragte Mitarbeiterin in unserer Rechtsabteilung bearbeitet. Weitere Mitarbeiter von Depesche haben keinen Zugriff hierauf. Ihre Meldung und Ihre Identität wird jederzeit höchst vertraulich behandelt.

Sollten Sie die Bearbeitung durch die Rechtsabteilung nicht wünschen, da die Meldung die Rechtsabteilung selbst betrifft, geben Sie in Ihrer Erstmeldung bitte direkt an, dass die Bearbeitung nicht durch die Rechtsabteilung erfolgen soll. Eine durch Depesche benannte Mitarbeiterin außerhalb der Rechtsabteilung wird Sie sodann kontaktieren und die Bearbeitung Ihrer Meldung durchführen.

Geschäftspartner haben das Recht, etwaige Hinweise auch extern gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden (“externe Meldestelle“) abzugeben. Der Bund und die Länder errichten eine Meldestelle, deren Erreichbarkeit zum Zeitpunkt der zur Verfügungsstellung des Hinweisgeberportals noch nicht bekannt war.

4) Allgemeiner Hinweis

Wir behalten uns die Änderung dieser Nutzungshinweise, insbesondere im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen, ausdrücklich vor. Bitte beachten Sie die jeweils gültige Fassung.